Nicht nur Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für einen angemessenen Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Was nur wenige wissen: Auch Kinder müssen für ihre Eltern sorgen. Ein häufiger Fall: Wenn die gebrechlichen Eltern nicht mehr selbst die Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim aufbringen können, springt oft der Staat mit Sozialhilfe ein. Das ist seine Pflicht — später jedoch wendet er sich dann an die Kinder und fordert die bezahlten Kosten zurück.
Die Kinder, die oft schon die 50 überschritten haben, befinden sich jetzt unter Umständen in einer schwierigen Lage: Sie müssen oft noch Unterhalt für ihre eigenen Kinder bezahlen und sind doppelt belastet. Dass sie nicht übermäßig eingeschränkt werden dürfen, haben deutsche Gerichte in einer Vielzahl von Entscheidungen bestätigt: Jedem, der zum Unterhalt herangezogen wird, muss ein angemessener Lebensstandard verbleiben. Wie hoch der Unterhalt ist, den Kinder für ihre Eltern zahlen müssen, und was kann man auf jeden Fall behalten darf, richtet sich nach dem Einzelfall. Das selbst bewohnte Eigenheim muss meist nicht verkauft werden – und Rücklagen für die eigene Altersvorsorge in einem angemessenen Umfang bleiben auch unangetastet.
Um letztlich für alle Beteiligten eine gerechte Lösung zu finden, ist es wichtig, die entsprechenden Rechtsbestimmungen und Verwaltungsverfahren gut zu kennen. Und sich so Ärger mit Behörden, Kosten und auch menschliche Enttäuschungen zu ersparen.
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