31.05.2010 08:16 Alter: 2 yrs

Wie Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihr Unternehmen festlegen

Kategorie: Recht für Selbstständige

Frage: 

Es gibt Firmen, welche ein Wiederrufsrechtsrecht und oder ein Rückgaberecht in den AGB beschreiben. 


Nach meinem Verständnis beginnt das Wiederrufsrecht mit dem Vertragsschluss und das Rückgaberecht mit Erhalt der Ware. Wenn die Ware 2 Wochen nach Vertragsschluss beim Kunden eintrifft, hat der Kunde demzufolge zuerst 2 Wochen Wiederrufsrecht und ab Erhalt der Ware noch 2 Wochen Rückgaberecht. Beinhaltet ein Rückgaberecht bis 2 Wochen nach Erhalt der Ware - bei rechtzeitig vor Vertragsschluss erfolgter Belehrung - automatisch das Wiederrufsrecht.


Ist der Satz "Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware wiederrufen" rechtlich ausreichend?

 

Antwort:

"... die Fromulierung ist richtig, das Wort "schriftlich" sollte allerdings durch das Wort "in Textform (z.B. Brief, Email)" ersetzt werden. Ausreichend ist der Satz nicht - er sollte natürlich noch ergänzent werden durch Angaben zum Fristbeginn, zur Rücksendeadresse ect."

Christina Klein: Wie Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihr Unternehmen festlegen



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