05.03.2010 11:34 Alter: 2 yrs

Vergütung und Arbeitszeit eines 400-€-Jobs

Kategorie: Teilzeitkräfte

Die Vergütung müssen Sie natürlich selbst mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass auch geringfügig Beschäftigte an Feiertagen sowie nachts Zuschläge erhalten, wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet und Zuschläge darin vorgesehen sind. Hier gilt das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG.

Sie haben sogar einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn dieses an die Vollzeitkräfte bezahlt wird. Dies ergibt sich ebenfalls aus dem Prinzip der Gleichbehandlung.

Was zählt als Bruttogehalt? Für die 400-Euro-Grenze zählt zum Gehalt alles, was der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit erhält – neben dem Grundgehalt auch Zuschläge für ungünstige Arbeitzeiten, besondere Tätigkeiten etc. Nicht dazu zählen steuerfreie Aufwandsentschädigungen, z. B. für Fahrtkosten oder Arbeitskleidung. Erhält der Arbeitnehmer regelmäßig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wird diese Zahlung auf das monatliche Gehalt umgelegt. Wer also monatlich 400 Euro verdient und im Juli 400 Euro Urlaubsgeld bekommt, hat im Durchschnitt die Grenze überschritten und ist für das gesamte Jahr versicherungspflichtig! Etwas anderes gilt nur, wenn die zusätzliche Zahlung nicht vorhersehbar war und das Weihnachtsgeld z. B. nur auf Grund eines besonders guten Geschäftsjahres gezahlt wurde.

Im Regelfall wird der Umfang der Arbeitszeit vertraglich vereinbart. Häufig arbeiten 400-Euro-Kräfte auf Abruf. Nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz haben die Beschäftigten aber einen Anspruch darauf, dass ein Teil der Arbeitszeit festgelegt ist. Ist dies nicht der Fall, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, sie mindestens jeweils drei aufeinander folgende Stunden zu beschäftigen. Der Arbeitseinsatz muss mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.

Dennoch werden die Arbeitzeiten meistens von Monat zu Monat unterschiedlich sein. Auch wenn der Lohn in einem Monat die 400-Euro-Grenze übersteigt, kann die Beschäftigung immer noch geringfügig und damit versicherungsfrei bleiben. Zur Erläuterung folgendes Beispiel: Frau A arbeitetganzjährig in einer Parfümerie. Ihre wöchentliche Arbeitzeit beträgt von Januar bis November acht Stunden; sie verdient monatlich 286 Euro. Im Dezember arbeitet sie auf Grund des Weihnachtsgeschäft 16 Stunden die Woche und verdient dementsprechend in diesem Monat 572 Euro. Frau A ist trotzdem geringfügig beschäftigt, da Ihr Durchschnittsgehalt bei ca. 309,80 Euro/Monat und damit unterhalb der 400-Euro-Grenze liegt. Auch für den Dezember ist sie also versicherungsfrei. Gegenbeispiel: Frau A verdient in elf Monaten 375 Euro pro Monat, im zwölften Monat 750 Euro. Ihr durchschnittliches Gehalt liegt dann bei 406,25 Euro. In diesem Fall wäre sie im gesamten Jahr versicherungspflichtig!

Etwas anderes gilt, wenn die oben geschilderte Mehrarbeit nicht von vornherein vereinbart ist, sondern z. B. wegen unerwarteter Krankheit einer Kollegin anfällt. Dieses Mehrarbeit darf allerdings höchstens in zwei Monaten jährlich anfallen, damit die Tätigkeit geringfügig und mithin versiche-rungsfrei bleibt. Der Begriff der Versicherungspflicht wird im nächsten Kapitel noch näher erläutert.

Wie ist die Lage, wenn Sie z. B. Montag und Dienstag arbeiten, der Montag aber ein Feiertag ist und Sie deshalb Ihrer Beschäftigung nicht nachgehen können?

interna (Hrsg.) 400-Euro-Jobs: - Wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren



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