14.05.2010 11:43 Alter: 2 yrs

Grillen auf dem Balkon und im Garten

Kategorie: Nachbarrecht

Grillen ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch müssen Sie bedenken, dass Ihre Nachbarn sich durch Rauch gestört fühlen können. Eine gesetzliche Grundlage, wer wann wie oft grillen darf, gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Dies führt dazu, dass die Gerichte ihre Entscheidung der Einzelfälle auf die allgemeinen zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB stützen müssen. Die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich. Zum einen wird dem Grillen eine sozialtypische Verhaltensweise zugesprochen, so dass es nicht verboten werden kann. Zum anderen wollen die Gerichte, dass das Gebot der Rücksichtnahme gewahrt bleibt und der Nachbar nicht durch zu häufiges Grillen über alle Maßen belästigt wird. Wie findet man jetzt einen geeigneten Kompromiss? Je nachdem, in welcher Umgebung Sie leben, sollten Sie folgende Ratschläge beherzigen:


a) Reihenhaus/Hausgrundstück: Hier ist das Grillen nur dann zu untersagen, wenn der Grill so dicht an den angrenzenden Wohnungen platziert wird, dass Rauch in diese eindringen kann. Auch wenn keine hohe Rauchentwicklung entsteht, verlangen einige Gerichte, die Häufigkeit einzuschränken. Die Gerichtsentscheidungen variieren jedoch: So entschied ein Gericht, dass fünfmaliges Grillen im Sommer zu tolerieren sei, andere Gerichte sehen auch häufigeres Grillen als akzeptabel an. Wieder andere verlangen, dass das Grillen dem Nachbarn 48 Stunden vorher mitgeteilt wird.

b) Mietwohnungen/Eigentümeranlage: In Mietwohnungen ist das Grillen zumeist durch die Hausordnung verboten und aus brandschutzrechtlichen Aspekten unzulässig. Sehen Sie dazu in Ihre Hausordnung, die Sie normalerweise mit dem Mietvertrag erhalten haben. Sollte das Grillen nicht in der Hausordnung erwähnt sein, kann es aus sozialen Gründen nicht vollständig verboten werden. Ein Verbot ist immer nur dann möglich, wenn starker Rauch in die Nachbarwohnung eindringt. Ein anderer Aspekt, um das Grillen einzuschränken, wäre wiederum die Häufigkeit. Hier ist ebenfalls darauf zu achten, dass das Grillen nicht Überhand nimmt. Bei Wohnungseigentümeranlagen gelten die gleichen Grundsätze. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung lässt sich keine allgemeingültige Angabe darüber machen, wie häufig der Grill in Betrieb genommen werden darf. Jedoch lässt sich aus ergangenen Urteilen Folgendes zusammenfassen:


• Auf einen möglichst großen Abstand des Grills an die angrenzenden Grundstücke achten, damit dorthin kein konzentrierter Rauch zieht.

• Nicht zu oft den Grill in Betrieb nehmen.

• Eventuell den Nachbarn vorher informieren.

• In Betracht ziehen, den Holzkohlegrill gegen einen Gasoder Elektrogrill auszutauschen, der keinen bzw. nur wenig störenden Rauch verursacht.

Wie Sie Ihre Rechte gegenüber Ihren Nachbarn durchsetzen



Hinweis: Die Inhalte dieser Website werden mit großer Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte. Wir sind weder Versicherungsmakler, noch Steuerberater oder Rechtsanwalt. Diese Webseite ist kein diesbezügliches Beratungsangebot oder ersetzt ein solches! Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr. Die Inhalte der Bücher vom Verlag Interna werden mit Genehmigung der Verlag Interna GmbH Bonn hier veröffentlicht.

Aktuelles:

Checkliste Beschweren – aber richtig

Ämter, Vermieter, Krankenversicherungen oder Nachbarn bieten oft Anlass zu Ärger. Bevor es aber zu...

Kat: Privatrecht
Die Checkliste zum Erbschein

Checkliste Erbschein Ein Erbschein ist eine dem Rechtsverkehr dienende amtliche Bescheinigung, die...

Kat: Erbrecht
Fragen und Antworten zum Berliner Testament

In dem Ratgeber "Wie Sie ein Berliner Testament aufsetzen" ist die sogenannte...

Kat: Erbrecht

Mehr
Informationen

Benutzeranmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden:


Kennwort vergessen?