Ich möchte zwei Grundstücke verpachten:
1. Ackerfläche
2. Grünland - ein unbebautes Grundstück, das innerhalb einer Ortschaft liegt und zu dem ein Gehwegabschnitt gehört, der entsprechend gepflegt werden muss.
Meine Fragen:
1. Muss ich als Verpächterin Haftpflichtversicherungen für die Grundstücke abschließen (ist das überhaupt sinnvoll?) oder ist das Aufgabe des Pächters (eine Agrargenossenschaft, die auch die Gehwegpflege übernimmt)?
Antwort:
Meines Erachtens ist das Sache des Pächters und sollte auch vertraglich entsprechend vereinbart werden.
2. In den Pachtverträgen, die ich von der Agrargenossenschafr zugeschickt bekommen (und noch nicht unterschrieben) habe, steht folgender Passus:
"Nach Ablauf der Pachtzeit verlängert sich genannter Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn der Landpachtvertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ende des letzten Pachtjahres schriftlich gekündigt wird."
Die Formulierung "auf unbestimmte4 Zeit" macht mir Sorgen. Heißt das, dass ich den Pachtvertrag überhaupt nicht mehr kündigen könnte, wenn ich ich den vereinbarten Kündigungstermin vergesse?
Antwort:
Nein, das bedeutet lediglich, dass der Pachtvertrag nicht (mehr) an einem bestimmten Termin endet. Er läuft auf unbestimmte Zeit, kann aber - wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 594 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches gekündigt werden. In § 594 a BGB heißt es nämlich: „Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen.“ Die Verlängerung der Kündigungsfrist ist aber auch formlos möglich, nur die Verkürzung bedarf der Schriftform.
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