In dem Ratgeber "Wie Sie ein Berliner Testament aufsetzen" ist die sogenannte Einheitslösung beschrieben.
Frage:
Müssen wir, Ehepaar ohne Kinder, bereits im gemeinsamen Testament festlegen, was mit dem Vermögen nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen geschieht oder kann dieser später auch allein festlegen, was damit geschieht?
Antwort:
Wurde die Einheitslösung gewählt, wird bei Tod des Erstverstorbenen der Überlebende dessen alleiniger Vollerbe, und das Vermögen des Verstorbenen wird mit dem eigenen Vermögen vereint. Über dieses kann man frei verfügen.
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