12.05.2010 11:32 Alter: 2 yrs

Fragen und Antworten zur Schenkung

Kategorie: Schenkung

Frage 1:


Konkret hätte ich nun gerne erfahren, welche Schenkungssachen und welche Nießbauchbestellungen tatsächlich eine notarielle Beurkundung erforden.

Garnicht so selten sind Schenkungssachen, die m. E. keine Beurkundung benötigen:

- (Spar-, Fest- o.ä.) Geldguthaben

- Wertpapierdepots

 

Antwort 1:

Grundsätzlich isst die sofort vollzogene Schenkung formfrei wiksam. Anders das Schenkungsversprechen, auf welches ich ja auch in meinen Ausführungen im Ratgeber eingegangen bin - dieses bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Keiner Beurkundung bedürfen also die von Ihnen genannten Geldguthaben, Wertpapierdepots ect.


Der notariellen Beurkundung bedürfen u.a. Schenkungen der folgenden Sachen:

- Gundstück

- Miteigentumsanteile

- Wohnungseigentum

- Erbbaurecht

- Schenkung des gesammten gegenwärtigen Vermögens

- Belastung des Vermögens durch Nießbrauch

 

Frage 2:

In diesem Zusammenhang entsteht zusätzlich die Frage, wie die Schenksache zu beschreiben ist: Alle Bestandteile einzeln oder summarer Wert des Depots am Schnkungstag?

- Beteiligungen an angeschlossenen Fonds (z.B. Schiffsbeteiligungen).

 

Antwort 2:

Die Schenksache sollte immer so genau wie möglich beschrieben werden, damit es später keiner Auslegung durch z.B. ein Gericht bedarf.


Frage 3:

Des Weiteren vermisse ich auch die Aussage zu dem Umgang mit den Finanzämtern. Müssen diese aktuell über die Schenkung informiert werden? Auch wenn die Nießbrauchbestellung so ausgeführt sind, dass Gewinn und Besteuerung beim Schenker verbleiben? Welche Form ist erforderlich?

 

Antwort 3:

Ob Steuern fällig werden richtet sich nach der Höhe der Schenkung und dem Verhältnis zum Schenker. Zu beachten sind also die entsprechenden Freibeträge


Ob das Finanzamt sofort informiert werden muss (im Fall, dass der Wert der Schenkung den möglichen Freibetrag übersteigt), oder ob es ausreichend ist, wenn der Wert des Geschenks bei der Steuererklärung angegebne werden muss, weiß ich leider auch nicht. Ich empfehle Ihnen, sich mit dieser Frage an eine Steuerberater zu wenden.

Christina Klein: Der Schenkungsvertrag



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