Ämter, Vermieter, Krankenversicherungen oder Nachbarn bieten oft Anlass zu Ärger. Bevor es aber zu einem Rechtsstreit kommen muss, empfiehlt es sich, sich vorab schriftlich bei der betreffenden Person oder der Behörde zu beschweren. Viele Probleme lassen sich bereits dann schon einvernehmlich lösen, wenn sie sachlich und überzeugend in schriftlicher Form dargestellt werden. Darüber hinaus haben Sie etwas „in der Hand“, falls sich die Person oder das Amt, gegen das sich Ihre Beschwerde richtet, behauptet, erstmalig mit dem Beschwerdefall konfrontiert zu werden. Ein Beschwerdeschreiben macht zudem deutlich, dass es Ihnen ernst ist. Auf welche Punkte besonders zu achten ist, wird Ihnen in dieser Checkliste gezeigt.
Setzen Sie ein Beschwerdeschreiben auf, sollten Sie zunächst Ihre Adresse und Telefonnummer in den Absender mit aufnehmen. So kann sich der Adressat der Beschwerde gegebenenfalls direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, falls beispielsweise der Sachverhalt unklar dargestellt wurde. Auch das Datum darf nicht fehlen.
Besonders bei Ämtern oder Versicherungsunternehmen empfiehlt es sich, eine Vorgangsnummer oder ein Aktenzeichen in die Betreffzeile aufzunehmen. So kann Ihr Schreiben sofort zugeordnet und bearbeitet werden. Richtet sich die Beschwerde gegen Ihren Vermieter darf die genaue Bezeichnung der Wohnung (z.B. Objekt xyz-Straße 4, 12345 Stadt, 1. Obergeschoss Mitte) nicht fehlen.
Das Schreiben sollte folgendermaßen aufgebaut werden: Nach Betreffzeile und Anrede schildern Sie zunächst den Sachverhalt, der den Anlass für Ihre Beschwerde bildet. Anschließend folgt die konkrete Beanstandung: Was stört Sie genau? Mit welcher Entscheidung oder mit welchem Verhalten sind Sie nicht einverstanden? Bleiben Sie bitte sachlich und höflich – mit Schimpfwörtern oder Beleidigungen kommt man in der Regel nicht weiter. Bei einer Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung, z. B. einer Versicherungsleistung, sollten Sie um eine Begründung bitten. Sollte es später zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann der Streitfall dann unter Umständen schneller beigelegt werden. Setzen Sie eine angemessene Frist von ca. zwei Wochen, in der der Adressat der Beschwerde auf Ihr Schreiben reagieren soll.
Je nach Art der Beschwerde und vermutlicher Reaktion des Gegners kann mit der Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt gedroht werden.
In manchen Fällen sind Fristen zu beachten. Waren Sie beispielsweise mit Ihrer über einen Veranstalter gebuchten Reise unzufrieden, sollten Sie schnellstmöglich reagieren. Gleiches gilt bei ablehnenden Bescheiden von Ämtern.
Versenden Sie die von Ihnen unterschriebene Beschwerde als Einschreiben (Einwurf-, Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein) und heben Sie den Beleg gut auf. Falls nämlich der Adressat des Schreibens später behauptet, kein Schriftstück von Ihnen erhalten zu haben, können Sie das Gegenteil beweisen.
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