17.09.2010 13:46 Alter: 2 yrs

Checkliste: Antrag auf Kindergeld

Kategorie: Familienrecht

Eltern können bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kindergeld stellen. Das bedeutet, dass sie für jedes Kind monatlich eine bestimmte Summe erhalten. Welche Angaben Sie im Antrag machen müssen und welche Besonderheiten zu beachten sind, wird Ihnen in dieser Checkliste deutlich gemacht.

 

 

Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld wird monatlich ausbezahlt und beträgt für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro, für jedes weitere Kind 179 Euro. Wenn das älteste Kind wegfällt, beispielsweise weil es eigenes Geld verdient, rücken die anderen Kinder nach, sodass das zweite Kind ab dann als erstes gezählt wird.

 

 

Dauer der Zahlung des Kindergeldes

Bis das Kind 18 Jahre alt ist, wird für es uneingeschränkt Kindergeld bezahlt. Der Anspruch beginnt mit dem Monat, in dem das Kind geboren wurde. Für ein Kind, das über 18, aber unter 27 Jahre alt ist, kann Kindergeld weiterbezahlt werden, wenn sich das Kind z.B. in der Ausbildung befindet, einen freiwilligen Dienst ableistet oder wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes eine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann.

 

 

Antragsvordruck

Der Antrag auf Kindergeld kann nur schriftlich, niemals mündlich gestellt werden. Vordrucke erhalten Sie im Internet oder bei der Familienkasse. Der Antrag kann persönlich oder durch einen Dritten abgegeben und per Post oder per Fax geschickt werden.

 

 

Antragsteller

Nur ein Elternteil kann das Kindergeld beantragen. Dieser muss seinen Namen, die Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und den Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet, dauernd getrennt leben, geschieden) in das Formular eintragen. Weiterhin müssen Sie Ihre Bankverbindung angeben, an die das Kindergeld überwiesen werden soll. Zudem muss dargelegt werden, ob Sie oder eine andere Person, die im Kindschaftsverhältnis zu den Kindern steht, im öffentlichen Dienst, außerhalb von Deutschland als Arbeitnehmer oder Selbständiger etc., in Deutschland bei einer Einrichtung eines anderen Landes oder bei den Nato-Streitkräften tätig oder in Deutschland auf Veranlassung eines ausländischen Arbeitgebers beschäftigt ist.

 

 

Ehegatte des Antragstellers

Wenn der Antragsteller verheiratet ist, müssen auch Angaben zum Ehegatten gemacht werden wie z.B. dessen Staatsangehörigkeit und das Geburtsdatum.

 

 

Angaben zu den Kindern

Auch Angaben zu den Kindern sind notwendig. Der Antragsteller muss den Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht, das Kindschaftsverhältnis (eigenes Kind, Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind) sowie bei Kindern über 18 Jahren den Familien- und den Bildungsstand (z.B. in der Schul- oder Berufsausbildung) in der Altersreihenfolge, beginnend mit dem ältesten Kind, aufschreiben. Ein adoptiertes Kind steht einem eigenen Kind gleich. Wenn Sie eigene Kinder haben, mit deren anderem Elternteil Sie nicht verheiratet sind bzw. dauernd getrennt leben oder geschieden sind, oder das Kindergeld für die Kinder Ihres Ehegatten (Stiefkinder), Pflegekinder oder Enkelkinder beantragen, müssen Sie darüber hinaus erneut die Vornamen dieser Kinder sowie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des anderen Elternteils bzw. der Eltern in das betreffende Feld eintragen. Weiterhin müssen Sie angeben, ob die Kinder außerhalb Ihres Haushalts leben (und wenn ja, wo und warum). Bei einem gerade neugeborenen Kind muss dem Antrag die Geburtsurkunde im Original beigefügt werden. Der Ausbildungsstand ist ebenfalls, z.B. durch eine Studienbescheinigung, nachzuweisen.

 

 

Bereits beantragtes Kindergeld

In einem weiteren Punkt müssen Sie darlegen, ob Sie bereits Kindergeld beantragt und erhalten haben. Sollte das der Fall sein, müssen Sie die Stelle, bei der das Geld beantragt wurde, und die Kindergeldnummer nennen. Das gilt auch dann, wenn Sie eine Geldleistung von einer Stelle außerhalb von Deutschland beantragt oder erhalten haben. Dann sind zusätzlich Angaben zu der Stelle und der Höhe des ausgezahlten Betrags zu machen.

 

 

Unterschriften

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie zugleich, dass Sie alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben und diese richtig und vollständig sind. Auch der Ehegatte bzw. der andere Elternteil, der mit dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt lebt, muss den Antrag unterschreiben. Durch die Unterschrift erklärt er sich damit einverstanden, dass das Kindergeld an den Antragsteller ausbezahlt wird. Wenn der Antragsteller noch nicht 18 Jahre alt ist, muss dessen gesetzlicher Vertreter für den Antragsteller unterschreiben.

 



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